AGB
- Absolutes Weitergabe und Vermittlungsverbot. Ladung darf nicht auf Ladungsbörsen gestellt werden.
- CMR Frachtbriefe und Lieferscheine müssen sofort nach der Entladung an uns via EMAIL an pod@transportex.at zugeschickt werden-
spätestens nach 7 Tagen, ansonsten behalten wir uns vor, 25 Euro von der Fracht abzuziehen! Originalpapiere müssen innerhalb von 14
Tagen geschickt werden, ansonsten behalten wir uns vor, 25 Euro von der Fracht abzuziehen. - Paletten sind grundsätzlich Zug um Zug zu tauschen, außer es ist gegenteiliges vereinbart. Im Falle ist ein Nicht-Tausch eindeutig auf den
Frachtpapieren zu bestätigten. - Sie, als Auftragnehmer, versichern, über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach §§ 3, 6 GüKG, (Erlaubnis, Eurolizenz, Drittlandgenehmigungen, CEMT-Genehmigung) zu verfügen. Sie verpflichten sich, ausländische Fahrer aus Drittstaaten nur mit der erforderlichen Arbeitsgenehmigung einzusetzen. Ferner verpflichten Sie sich, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach §§ 7b und c Abs. 1 Satz 2 GüKG besitzt und auf jeden Fall mitführt.
- Als Auftragnehmer verpflichten Sie sich, uns als Auftraggeber alle mitzuführenden Dokumente bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sie weisen generell Ihr Personal entsprechend an. Sie stellen uns als Auftraggeber bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung von Ansprüchen Dritter frei.
- Mit Annahme dieses Transportauftrages erklärt der Frachtführer, dass er die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MILOG) einhält und seine Mitarbeiter/innen mit gegenwärtig 8,5 Euro Brutto/Stunde entlohnt. Der Frachtführer erklärt darüber hinaus, dass er die Transportex Gmbh von sämtlichen Ansprüchen Dritter (staatlichen Behörden etc.) von sämtlichen Ansprüchen freistellt.
- Absoluter Kundenschutz gilt als vereinbart. Direkte Kontaktaufnahme mit den Kunden (Absender+Empfänger) ist nicht gestattet. Rückfragen sind ausschließlich an uns zu richten. Bei Verletzung des Kundenschutzes durch den Auftragnehmer gilt eine schadensunabhängige Pönale von EUR 20.000.- als vereinbart.